Selbstbau der Gasanlage

Flaschenaufstellraum im Wohnmobil

  • darf nur 2 Gasflaschen von maximal je 16kg aufnehmen können
  • Sockelhöhe (untere Kante des Türrahmens) muss mindestens 5cm betragen
  • Tür des Flaschenaufstellraumes muss umlaufend abgedichtet sein
  • Flaschenaufstellraum muss komplett abgedichtet sein
  • Lüftungsöffnung nach außen muss mindestens 10x10cm groß sein
  • Mindestabstand des Aufstellraumes zur Auspuffanlage 30cm unterhalb und 25cm seitlich (Bestandsschutz für Altfahrzeuge)
  • verbotene elektrische Bauteile im Aufstellraum sind z.B. Lüsterklemmen, Batterien, Wasserpumpen, Klemmverbindungen, Schalter, Leuchten, Steckdosen, Transformatoren etc.
  • erlaubte elektrische Bauteile: zertifizierte Teile, Eis-Ex, Gasfernschalter, Signalgeber Duo-Control. Kabel düfen nur vollisoliert verlegt werden, dürfen nicht scheuern und Kabelein- und ausgang muss abgedichtet sein
  • Länge des Hochdruckschlauches max. 40cm (max. 75cm ausziehbarer Aufstellraum)
  • Hochdruckschlauch muss von der Gasflasche beginnend ansteigend verlaufen

Flaschenkasten im Camper

  • max. 2 Gasflaschen mit einem Gesamtfassungsvermögen von max. 7kg
  • fallender Lüftungsschacht mit min. 2cm Durchmesser
  • weitere Anforderungen wie beim großen Gasflaschenaufstellraum

Gasrohrleitungen

  • entweder aus Kupfer (nach EN 1057), nahtlosem oder geschweißtem Stahl (nach EN 10305-1/2) oder aus nichtrostendem Stahl (nach EN ISO 1127). Kunststoffrohre sind nicht zugelassen
  • Wanddicke 10% des Außendurchmessers (8mm=0,8mm oder 10mm=1,0mm)
  • alle Geräte müssen gleichzeitig mit dem vorgeschrieben Betriebsdruck zu betreiben sein, weshalb in Campinggasanlagen mit großen Rohrlängen besser eine 10mm Leitung von der Flasche bis zum Hauptverteiler gelegt werden sollte
  • Rohrbiegungen dürfen den Innendurchmesser nicht verringern
  • maximaler Abstand zwischen Rohrbefestigungen bei Stahl = 1m, bei Kupfer 0,5m – unbedingt eine z.B. Gummieinlage bei der Halterung benutzen, um ein Aufscheuern zu vermeiden
  • Rohrleitungen müssen vor Korrosion geschützt sein – besonders im Unterbodenbereich
  • Rohrverbindungen müssen zugänglich sein
  • erlaubte Verbindungen: Scheitringverschraubung (dies ist die gängigste und einfachste Methode!), Kapillarlötverbindungen, Bördelverschraubungen, Klemmringverschraubungen und Gewindeverbindungen
  • bei Stahlrohren ist eine Schneidringverschraubung aus Stahl, bei Kupferrohren aus Messing zu benutzen
  • bei Kupferrohren müssen zusätzlich Einsteckhülsen aus Messing eingesetzt werden (Ausnahme bei harten Kupferrohr der Spezifikation R290)
  • die weiteren Verbindungen wereen hier nicht weiter erörtert, da sie die Ausnahme bilden
  • Gasrohrleitungen sind für Verkürzungen senkrecht abzusägen (Toleranz 0,5 Grad), müssen innen und außen entgratet sein und müssen mit einem Biegegerät gebogen werden (Kann bei uns gegen Entgeld ausgeliehen werden)
  • für Wanddurchführungen sollte eine Gummitülle genutzt werden

Schlauchleitungen

  • nur festeingebundene Schlauchleitungen nach DIN 4815-2 verwenden
  • Gasschlauchleitung vom Flaschenventil zum Druckregler: Hochdruckschlauch PR30 (Druckklasse 30bar)
  • Gasschlauchleitung vom Druckregler zur Rohrleitung: Niederdruckschlauch PR10 (Druckklasse 10bar)
  • Austausch alle 10 Jahre ab Herstelldatum wegen potentieller Materialermüdung
  • maximale Länge von Schlauchleitungen ist grundsätzlich 40cm (+5cm/-10cm), Ausnahme mit 75cm nur bei herausziehbarem Flaschenkasten oder Kocher

Absperreinrichtungen

  • jede Campinggasanlage bzw. Flüssiggasanlage muss ein leicht zu gängliches Hauptabsperrventil besitzen
  • für jedes Gerät muss ein eigenes Absperrventil vorhanden sein. Wenn es nicht direkt ersichtlich vor dem Gerät verbaut ist, muss es eindeutig gekennzeichnet sein
  • Ausnahme: Wenn nur ein Gerät verbaut und das Flaschenventil leicht zugänglich ist, dann kann das Flaschenventil als Haupt- und auch Geräteabsperrventil in einem angesehen werden

Druckregelgeräte

  • reduziert den hohen Flaschen- oder Tankdruck auf vorgeschriebene 30mbar (früher 50mbar)
  • muss eine DVGW oder CE Kennzeichnung besitzen
  • muss für den Fahrzeugbereich zugelassen sein nach DIN EN 16129
  • maximaler Durchfluss 1,5kg/h
  • muss ein Sicherheitsabblaseventil (SAV oder PRV) oder eine Überdrucksicherheitseinrichtung (ÜDS) besitzen
  • ist spätestens alle 10 Jahre ab Herstelldatum zu tauschen