darf nur 2 Gasflaschen von maximal je 16kg aufnehmen können
Sockelhöhe (untere Kante des Türrahmens) muss mindestens 5cm betragen
Tür des Flaschenaufstellraumes muss umlaufend abgedichtet sein
Flaschenaufstellraum muss komplett abgedichtet sein
Lüftungsöffnung nach außen muss mindestens 10x10cm groß sein
Mindestabstand des Aufstellraumes zur Auspuffanlage 30cm unterhalb und 25cm seitlich (Bestandsschutz für Altfahrzeuge)
verbotene elektrische Bauteile im Aufstellraum sind z.B. Lüsterklemmen, Batterien, Wasserpumpen, Klemmverbindungen, Schalter, Leuchten, Steckdosen, Transformatoren etc.
erlaubte elektrische Bauteile: zertifizierte Teile, Eis-Ex, Gasfernschalter, Signalgeber Duo-Control. Kabel düfen nur vollisoliert verlegt werden, dürfen nicht scheuern und Kabelein- und ausgang muss abgedichtet sein
Länge des Hochdruckschlauches max. 40cm (max. 75cm ausziehbarer Aufstellraum)
Hochdruckschlauch muss von der Gasflasche beginnend ansteigend verlaufen
Flaschenkasten im Camper
max. 2 Gasflaschen mit einem Gesamtfassungsvermögen von max. 7kg
fallender Lüftungsschacht mit min. 2cm Durchmesser
weitere Anforderungen wie beim großen Gasflaschenaufstellraum
Gasrohrleitungen
entweder aus Kupfer (nach EN 1057), nahtlosem oder geschweißtem Stahl (nach EN 10305-1/2) oder aus nichtrostendem Stahl (nach EN ISO 1127). Kunststoffrohre sind nicht zugelassen
Wanddicke 10% des Außendurchmessers (8mm=0,8mm oder 10mm=1,0mm)
alle Geräte müssen gleichzeitig mit dem vorgeschrieben Betriebsdruck zu betreiben sein, weshalb in Campinggasanlagen mit großen Rohrlängen besser eine 10mm Leitung von der Flasche bis zum Hauptverteiler gelegt werden sollte
Rohrbiegungen dürfen den Innendurchmesser nicht verringern
maximaler Abstand zwischen Rohrbefestigungen bei Stahl = 1m, bei Kupfer 0,5m – unbedingt eine z.B. Gummieinlage bei der Halterung benutzen, um ein Aufscheuern zu vermeiden
Rohrleitungen müssen vor Korrosion geschützt sein – besonders im Unterbodenbereich
Rohrverbindungen müssen zugänglich sein
erlaubte Verbindungen: Scheitringverschraubung (dies ist die gängigste und einfachste Methode!), Kapillarlötverbindungen, Bördelverschraubungen, Klemmringverschraubungen und Gewindeverbindungen
bei Stahlrohren ist eine Schneidringverschraubung aus Stahl, bei Kupferrohren aus Messing zu benutzen
bei Kupferrohren müssen zusätzlich Einsteckhülsen aus Messing eingesetzt werden (Ausnahme bei harten Kupferrohr der Spezifikation R290)
die weiteren Verbindungen wereen hier nicht weiter erörtert, da sie die Ausnahme bilden
Gasrohrleitungen sind für Verkürzungen senkrecht abzusägen (Toleranz 0,5 Grad), müssen innen und außen entgratet sein und müssen mit einem Biegegerät gebogen werden (Kann bei uns gegen Entgeld ausgeliehen werden)
für Wanddurchführungen sollte eine Gummitülle genutzt werden
Schlauchleitungen
nur festeingebundene Schlauchleitungen nach DIN 4815-2 verwenden
Gasschlauchleitung vom Flaschenventil zum Druckregler: Hochdruckschlauch PR30 (Druckklasse 30bar)
Gasschlauchleitung vom Druckregler zur Rohrleitung: Niederdruckschlauch PR10 (Druckklasse 10bar)
Austausch alle 10 Jahre ab Herstelldatum wegen potentieller Materialermüdung
maximale Länge von Schlauchleitungen ist grundsätzlich 40cm (+5cm/-10cm), Ausnahme mit 75cm nur bei herausziehbarem Flaschenkasten oder Kocher
Absperreinrichtungen
jede Campinggasanlage bzw. Flüssiggasanlage muss ein leicht zu gängliches Hauptabsperrventil besitzen
für jedes Gerät muss ein eigenes Absperrventil vorhanden sein. Wenn es nicht direkt ersichtlich vor dem Gerät verbaut ist, muss es eindeutig gekennzeichnet sein
Ausnahme: Wenn nur ein Gerät verbaut und das Flaschenventil leicht zugänglich ist, dann kann das Flaschenventil als Haupt- und auch Geräteabsperrventil in einem angesehen werden
Druckregelgeräte
reduziert den hohen Flaschen- oder Tankdruck auf vorgeschriebene 30mbar (früher 50mbar)
muss eine DVGW oder CE Kennzeichnung besitzen
muss für den Fahrzeugbereich zugelassen sein nach DIN EN 16129
maximaler Durchfluss 1,5kg/h
muss ein Sicherheitsabblaseventil (SAV oder PRV) oder eine Überdrucksicherheitseinrichtung (ÜDS) besitzen
ist spätestens alle 10 Jahre ab Herstelldatum zu tauschen
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